D02-103 - Absolutes Betretungsverbot für die Talsperre Lehnmühle

Angeln bis auf Widerruf verboten

Aufgrund des extrem niedrigen Wasserstandes und der damit einhergehenden Gefahr für Leib und Leben, aber auch für die Trinkwasserqualität, ist auf Weisung der Landestalsperrenverwaltung das Betreten des Stauraumes und somit auch das Angeln bis auf Widerruf untersagt!

Detailliertere Informationen können Sie aus der Pressemitteilung der Landestalsperrenverwaltung entnehmen: Pressemitteilung der Landestalsperrenverwaltung

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